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   VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99   

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VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99 (https://dejure.org/2000,2980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2000 - 5 S 369/99 (https://dejure.org/2000,2980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2000 - 5 S 369/99 (https://dejure.org/2000,2980)
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Freiburger Kartoffelmarkt

Ermessensprogramm des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG enthält keine Verteilungsgrundsätze bei mehreren Bewerbern für einen Wochenmarkt;

gewerberechtliche Kriterien nach § 70 GewO ("bekannt und bewährt") sind nicht anwendbar, wenn gerade kein Markt gem. § 69 GewO festgesetzt wird

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Standplatzvergabe - Vergabekriterium "bekannt und bewährt"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten und Verkauf von kunstgewerblichen Gegenständen auf dem Freiburger Kartoffelmarkt; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei analoger Anwendung der Vorschrift des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenrecht: Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Standplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 200
  • NVwZ-RR 2001, 159
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99
    Der 14. Senat des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/98 - DVBl. 1991, 949) neigt für die Ausübung des einer Gemeinde als Veranstalterin eines nach § 69 Abs. 1 GewO festgesetzten Marktes zustehenden Ausschließungsermessens nach § 70 Abs. 3 GewO wegen Platzmangels dazu, dass das Auswahlverfahren und die Vergabekriterien wegen ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz (Marktfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG) und im Hinblick auf die §§ 24 Abs. 1 Satz 2, 39 und 44 Abs. 1 Satz 2 GemO jedenfalls bei wirtschaftlich bedeutsamen und auf gewisse Dauer veranstalteten Märkten durch den Gemeinderat - sei es durch Satzung oder jedenfalls durch Richtlinien - geregelt werden müssten.

    Bei einem nach § 69 Abs. 1 GewO festgesetzten Markt gilt für die Auswahl unter mehreren Anbietern bei Platzmangel gemäß § 70 Abs. 3 GewO nach der Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 - a. a. O.) folgendes: Der zwischen den Bewerbern angelegte Verteilungsmaßstab muss sachlich gerechtfertigt sein.

  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99
    Da die Sach- und Rechtslage unverändert geblieben ist, ist es zulässig, nach dem erledigten Verpflichtungsbegehren die Fortsetzungsfeststellung auf die Rechtswidrigkeit der Bescheide der Beklagten vom 20.06.1996 und 25.10.1996 zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1999 - 6 C 19.98 -), soweit die Beklagte darin die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand auf dem Kartoffelmarkt im zweiten Halbjahr 1996 bis auf die 39. Kalenderwoche abgelehnt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99
    Andere Aspekte halten sich nur dann im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG, wenn sie (noch) einen sachlichen Bezug zur Straße haben; dies gilt beispielsweise für städtebauliche oder baugestalterische Aspekte (Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes), die auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen (vgl. Senatsurteile v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677 u. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/99 -).
  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Dass im Ergebnis nur Ortsansässige bei der Vergabe berücksichtigt werden, dürfte keine sachliche Rechtfertigung für die vorgesehene Ungleichbehandlung aller Bewerber darstellen (vgl. auch zum Kriterium "bekannt und bewährt" etwa bei Marktzulassungsentscheidungen, BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24.82 -, juris, Rn. 13; ähnlich auch bei Auswahlentscheidungen bei straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2000 - 5 S 369/99 -, juris, Rn. 57), was sich auf den ersten Blick schon daraus ergibt, dass die in Streit stehende Regelung mit den Vorgaben des Leitlinienkompromisses nicht in Einklang steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 5 S 348/13

    Vergabe von Außenbewirtungsflächen bei konkurrierenden Interessenten

    Andere Erwägungen halten sich nur dann im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG, wenn sie (noch) einen sachlichen Bezug zur Straße haben; dies gilt beispielsweise für städtebauliche oder baugestalterische Aspekte (Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes), die auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen (vgl. etwa Senatsurteile vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, NVwZ-RR 1997, 677 und vom 17.03.2000 - 5 S 369/99 -, NVwZ-RR 2001, 159; Senatsbeschluss vom 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, NVwZ-RR 2010, 164).

    Dabei kann das Verteilungsermessen grundsätzlich auch durch Richtlinien "gesteuert" werden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17.03.2000 - 5 S 369/99 -, ESVGH 50, 200).

    38 Allerdings dürfen auch im Rahmen des "Verteilungsermessens" nicht solche Belange herangezogen werden, die überhaupt keinen Bezug zum Bestand und zur Nutzung der Straße haben, also keine straßenbezogenen Belange mehr darstellen (Senatsurteil vom 17.03.2000, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 12.12.2007 - 8 CS 07.29525 -, juris; vgl. auch Dietz, Grundrechtskollisionen im Öffentlichen Raum, AöR, 133, 556; 577; 587).

    Straßenrechtlich zu beanstanden sind etwa rein subjektive oder geschäftsbezogene Merkmale (vgl. Senatsurteil vom 17.03.2000, a.a.O. zum marktbezogenen Kriterium "bekannt und bewährt" sowie VG Gießen, Urteil vom 14.12.2000 - 10 E 31/00 -, NVwZ-RR 2001, 436 zum Kriterium der Gemeinnützigkeit eines Unternehmens).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 S 3121/08

    Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

    Andere Aspekte halten sich nur dann im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG, wenn sie (noch) einen unmittelbaren sachlichen Bezug zur Straße haben; dies gilt beispielsweise für städtebauliche oder baugestalterische Aspekte (Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes), die auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen (vgl. Senatsurt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, NVwZ-RR 1997, 677, v. 09.12.1999 - 5 S 2051/99 -, VBlBW 2000, 281 u. v. 17.03.2000 - 5 S 369/99 -, NVwZ-RR 2001, 159).

    Straßenrechtsfremde Überlegungen sind mit der in § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG statuierten "pflichtgemäßen" Ermessensausübung unvereinbar und daher unzulässig (Senatsurt. v. 09.12.1999 a.a.O., v. 31.01.2002 - 5 S 311/00 - u. Senatsbeschl. v. 19.01.2006 - 5 S 846/05 - Senatsurteil v. 17.03.2000 a.a.O.: Unzulässigkeit marktrechtlicher Kriterien).

    Diese Maßnahmen, die ersichtlich keinen unmittelbaren Bezug zur Straße haben (vgl. Urt. v. 17.03.2000 a.a.O.), gewinnen diesen entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht durch ihre Zielsetzung, "Menschen zu veranlassen, von ihrem Recht auf Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Gebrauch zu machen." Auch die den Gemeinden bei Erstellung des Gestaltungskonzepts eingeräumte "straßenrechtliche Gestaltungsfreiheit", die ihre Grenze nur im Willkürverbot findet (Senatsurt. v. 09.12.1999 a.a.O.), besteht - was die Beklagte verkennt - nur im Rahmen der Berücksichtigung städtebaulicher und baugestalterischer Belange bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für gewerbliche Betätigungen.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 533/17

    Normenkontrolle - Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer kommunalen

    Andere Erwägungen halten sich nur dann im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG, wenn sie (noch) einen sachlichen Bezug zur Straße haben; dies gilt beispielsweise für städtebauliche oder baugestalterische Aspekte (Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes), die auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen (vgl. Senatsurteil vom 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677, und vom 17.3.2000 - 5 S 369/99 - NVwZ-RR 2001, 159; Senatsbeschluss vom 2.11.2009 - 5 S 3121/08 - NVwZ-RR 2010, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 5 S 1439/16

    Verknüpfung der Möglichkeit der kostenlosen Nutzung einer Gästetoilette mit der

    Andere Erwägungen halten sich nur dann im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG, wenn sie (noch) einen sachlichen Bezug zur Straße haben; dies gilt beispielsweise für städtebauliche oder baugestalterische Aspekte (Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes), die auf einem konkreten gemeindlichen Gestaltungskonzept beruhen (vgl. Senatsurteil vom 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677, und vom 17.3.2000 - 5 S 369/99 - NVwZ-RR 2001, 159; Senatsbeschluss vom 2.11.2009 - 5 S 3121/08 - NVwZ-RR 2010, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05

    Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen

    § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG gebietet hingegen, dass bei der Ausübung des "Verteilungsermessens" nach Bejahung der grundsätzlichen straßenrechtlichen Verträglichkeit der in Rede stehenden Sondernutzung den Bewerbern gleiche Zulassungschancen einzuräumen sind (Senatsurt. v. 17.03.2000 - 5 S 369/99 - ESVGH 50, 200 = NVwZ-RR 2001, 159).
  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07

    Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer

    Gegen eine solche Widmung spricht, dass die Beklagte das Abstellen von Sammelbehältern bewusst nur auf der Grundlage straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse gestattet (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.03.2000 - 5 S 369/99 -, juris Rn. 57 = NVwZ-RR 2001, 159).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Das vom Verwaltungsgericht erwähnte "straßenrechtliche Modell" betrifft nicht die Fälle, in denen die Gemeinde den Markt in Form eines nach § 69 GewO festgesetzten Marktes oder - wie hier - als öffentliche Einrichtung im Sinne von § 22 Abs. 1 GO LSA betreibt, sondern diejenigen Fallgestaltungen, bei denen die Gemeinde außerhalb jeglicher gewerberechtlichen oder gemeinderechtlichen Institutionen an die einzelnen Marktbewerber straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse erteilt (vgl. Meßmer, Marktveranstaltungen auf der Grundlage von Sondernutzungserlaubnissen und zulässige Auswahlkriterien, GewArch 2002, 409; VGH BW, Urt. v. 17.03.2000 - 5 S 369/99 - GewArch 2001, 293).
  • VG Neustadt, 23.03.2006 - 4 K 1546/05

    Tische einer Speyerer Marktfrau zu Recht entfernt

    Diese benutzen den für den Wochenmarkt zur Verfügung gestellten öffentlichen Platz ausschließlich im Rahmen des gewerberechtlich gewährleisteten freien Marktverkehrs (Grote in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage 1999, Kapitel 24 Rdnr. 102; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2001, 159; vgl. auch BayVerfG, GewArch 1983, 382, 384).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - 1 S 131.21

    Dauerhafte Marktfestsetzung; Marktprivilegien; Genehmigungsfiktion;

    Während die Marktfestsetzung die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfasst, sind für die straßenverkehrsrechtliche Ausnahme und die diese beinhaltende straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nach dem Zweck der Vorschriften auch die spezifisch straßen(verkehrs-)rechtlichen Kriterien zu prüfen, wie die Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die Wahrung des einwandfreien Straßenzustands, die Beeinträchtigung des widmungsgemäßen Gemeingebrauchs und ggf. auch städtebauliche oder baugestalterische Aspekte eines konkreten kommunalen Gestaltungskonzeptes (z.B. Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes, vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. März 2000 - 5 S 369/99 -, GewArch 2001, 293 [294]).
  • VG Freiburg, 28.02.2008 - 4 K 1702/07

    Sondernutzungserlaubnis bei wirtschaftlicher Tätigkeit einer GmbH für eine

  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2007 - 14 L 1233/07

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Weihnachtsmarkt; Marktfestsetzung;

  • VG Karlsruhe, 21.10.2008 - 8 K 4194/07

    Umfassende Sondernutzungserlaubnis mit Flächenvergabe an Dritte

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2013 - 14 K 889/12

    Wartung und Entsorgung aus einer Hand bei Abfallcontainern als Kriterium bei

  • VG Hannover, 01.08.2008 - 7 B 3478/08

    Straßenrechtliche Sondernutzungsvergabe eines Standplatzes vor der "AWD"-Arena

  • VG Gießen, 14.12.2000 - 10 E 31/00

    Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelbehälter

  • VG Stuttgart, 10.03.2017 - 8 K 3106/15

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zur

  • VG Karlsruhe, 21.10.2008 - 8 K 836/08

    Flucht ins Privatrecht durch umfassende Sondernutzungserlaubnis für einen

  • VG Weimar, 05.10.2004 - 8 E 6034/04

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Jahrmarkt, Zwiebelmarkt, Zulassung, Platz,

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 359/04

    Auswirkung einer politischen Partei als Antragstellerin auf die Erlaubnispflicht

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